Die Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeitende sind vielfältig. Die Ausgestaltung tangiert unmittelbar das Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie eine unnötige Arbeitgeberhaftung vermeiden, welche Gestaltungsrechte Sie ausüben sollten und wie Sie Ihre Für- und Vorsorgeverpflichtung gegenüber Ihren Mitarbeitenden sicherstellen. Im Ergebnis erhalten Sie Ihre individuelle Versorgungsordnung, die den rechtlichen Handlungsrahmen Ihrer Betriebsrente beschreibt.
Entscheidend für den Erfolg ist eine aktive, neutrale und sachkundige Beratung der Mitarbeitenden. Die Beratung durch Status wird als neutral und produktunabhängig wahrgenommen. Die Mitarbeitenden werden diese schätzen. Es erfolgt nicht die, zumeist von Mitarbeitenden erwartete, Beratung durch einen Vertreter einer Versicherung oder Bank. Die Betriebsrente wird als echter Mehrwert und attraktive Zusatzleistung erkannt.
Als unabhängiger Spezialist bieten wir Ihnen an, die gesamten Aufwände und Arbeiten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge an uns auszulagern. Sie erhalten eine fachkompetente Begleitung, die Ihnen die Administration und die laufende Betreuung abnimmt. Ihre persönlichen Ansprechpartner von Status beantworten Ihnen alle aufkommenden Fragen und übernehmen die Bearbeitung sämtlicher, mit den Verträgen vorkommender Anfragen, fallabschließend. Natürlich alles auch digital mit Portallösungen und Schnittstellen zu den Versorgungsträgern.
Gestaltungsrechte nutzen und Haftung minimieren
Haftung minimieren
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird von vielen Arbeitnehmenden genutzt. Ohne Regelungen müssen Sie einer Direktversicherung zustimmen und haften für die Erfüllung der Verträge.
Nutzen Sie Ihre Gestaltungsrechte und behalten Sie das Heft des Handelns in Ihrer Hand. Mit der Auswahl einheitlicher Versorgungsträger, Durchführungswege und Produkte für alle Mitarbeitenden minimieren Sie das Risiko der Arbeitgeberhaftung und sorgen gleichzeitig für einen reduzierten Aufwand für Verwaltung und Administration.
Bringen neue Mitarbeitende einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge mit ein, besteht häufig der Wunsch diesen bei Ihnen fortzusetzen. Eine Zustimmung sollte nicht vor einer Vertragsprüfung erfolgen. Denn § 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) besagt, dass der Arbeitgeber auch dann für die zugesagte Leistung haftet, wenn er die betriebliche Altersvorsorge über einen Dritten durchführt.
Von der Erstellung einer Versorgungsordnung über die laufende Prüfung eingebrachter Verträge werden alle Vorgänge geprüft und fallabschließend bearbeitet
Die digitale Beratungs- und Verwaltungsstrecke für Sie und Ihre Mitarbeitenden
Digitale Verwaltung und Beratung
Endlich Schluss mit dem Papierkram und dem eingestaubten Thema Vorsorge. Zahlreiche Formulare, Bestätigungsschreiben, Vereinbarungen, Policen und Standmitteilungen rauben Ihre Zeit, müssen verteilt und revisionssicher archiviert werden? Das übernehmen wir für Sie, auf Wunsch komplett, für alle bestehenden Verträge.
Informieren Sie Ihre Mitarbeitende immer noch per Flyer oder schwarzen Brett über die Möglichkeit einer Betriebsrente bzw. betrieblicher Altersvorsorge? Wir erfüllen Ihre Für- und Vorsorgeverpflichtung und bieten einen modernen und angenehmen Weg. Unsere digitale und persönliche Beratungsstrecke ist leicht verständlich und für alle Mitarbeitende, ob kaufmännisch oder gewerblich, der richtige Weg zur richtigen Vorsorge.
Altersvorsorge vom Spezialisten
Lösung für Arbeitgeber
Die gesetzlichen Anforderungen steigen, die Mitteilungs- und Informationspflichten sind durch das Betriebsrentengesetz nochmals erweitert worden und die administrativen Anforderungen an Unternehmen sind verschärft. Eine umfassende und fachliche Betreuung kann nur von einem unabhängigen Spezialisten erfolgen. Wir bieten betriebliche Lösungen unter anderen für
- Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
- Matching-Beiträge zur Altersvorsorge
- Modelle zur Entgeltumwandlung
- Auslagerung von Pensionszusagen
- Nachhaltige Kapitalanlage
- Altersvorsorgeplanung für Geschäftsführende und Leitende
- Beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung
- Biometrische Risiken wie Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung
- Sozialpartnermodell
- BAV-Förderbeitrag für Geringverdiener (BAV-Höchstbetrag)
- Prüfung neu eingebrachter Versorgungsverträge und Gruppenverträge
- Auswahl passender Versorgungsträger
Ihr Weg zur Altersvorsorge
In einem ersten Telefonat oder einer Videokonferenz nehmen wir Ihre Wünsche und Fragen zur Altersvorsorge auf. Was ist Ihr Ziel in der Altersvorsorge? Welche Schwerpunkte sind Ihnen wichtig, Prüfung der Arbeitgeberhaftung, Bekanntheit in der Belegschaft, mögliche Beiträge, geringere Verwaltung?
Schaffen Sie sich einen Überblick über bestehende Risiken, zugesagten Leistungen und Verwaltungsprozessen. Erhalten Sie eine qualifizierte Grundlage um über erforderliche Änderungen entscheiden zu können.
Die individuelle Versorgungsordnung ist Ihr Regel- und Rahmenwerk und Grundlage einer sicheren betrieblichen Altersvorsorge. Die Versorgungsordnung schafft rechtliche Klarheit und Struktur für Ihre Mitarbeitenden und für Ihre Personalabteilung.
Das Status Portal ermöglicht Ihnen einen Zugriff auf die vollständige digitale Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung. Dank umfangreicher Schnittstellen mit den Versorgungsträgern können Sie sämtliche Verträge und Vorgänge sichten und bearbeiten. Schriftwechsel, Formulare und Dokumente stehen digital zur Verfügung.
Mit der Erfahrung aus mehreren tausend Veranstaltungen erklären wir Ihren Mitarbeitenden verständlich und umfassend die Hintergründe und Chancen einer Betriebsrente bzw. betrieblichen Altersvorsorge. Geben Sie Ihren Mitarbeitenden das gute Gefühl einer neutralen und sachkundigen Einzelberatung, die die individuelle Situation des Mitarbeitenden berücksichtigt. Eine Identifizierung mit dem Unternehmen und eine hohe Beteiligung ist das Ergebnis. Der wirtschaftliche Erfolg der Umsetzung ist Ihnen sicher.
Feste Ansprechpartner und qualifizierte Mitarbeitende unterstützen Sie bei der Umsetzung in Ihr Abrechnungssystem. Verwaltungsarme Vorgänge und digitale Lösungen halten den Aufwand so gering wie möglich.
Neue Mitarbeitende bringen einen Vertrag zur Altersvorsorge ein und wünschen die Fortführung? Übernahme gern, aber niemals ohne vorherige Prüfung durch einen Spezialisten. Oder möchten Sie für Fehler haften, die andere Arbeitgeber in der Vergangenheit machten?
Die Altersvorsorge ist ein dynamisches System. Durch Gesetzesänderungen oder neue Urteile können Anpassungen erforderlich werden. Wir halten Ihre Altersvorsorge auf dem Laufenden.