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FAQArbeitnehmer

Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter scheint die betriebliche Altersversorgung ein komplexes Thema zu sein. Es stellen sich viele Fragen, deren Beantwortung häufig von der Personalabteilung erwartet wird. Eine kleine Hilfe und erste Antworten fassen wir in diesem Artikel zusammen.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht

Was bedeutet Entgeltumwandlung?
Jeder Arbeitnehmer hat gemäß § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch einen Teil seines vereinbarten Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Zusätzlich zum selbst gewählten Nettoeinsatz erhält der Arbeitnehmer eine staatliche Förderung (Steuer- und Sozialversicherungsersparnis) und einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent.

Muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen?
Ja, jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 Prozent Zuschuss auf den Entgeltumwandlungsbetrag zu zahlen, sofern er Sozialversicherungsersparnisse erzielt. Ausnahmen können in einem Tarifvertrag geregelt sein. Eine tarifliche Regelung hat Vorrang.

Kann der Arbeitnehmer den Beitrag verändern oder stoppen?
Ja, der Sparbetrag ist flexibel, eine Veränderung oder eine Beitragsfreistellung ist grundsätzlich möglich. Ggf. hat der Arbeitgeber Fristen vereinbart, die es einzuhalten gilt. Diese sind i.d.R in einer Entgeltumwandlungsvereinbarung geregelt.

Was ist bei längerer Krankheit oder Elternzeit?
Der Arbeitnehmer kann den Beitrag ruhend stellen oder diesen aus privaten Mitteln weiterzahlen. Nach der Genesung oder Elternzeit wird die betriebliche Altersversorgung wieder fortgesetzt.

Was ist, wenn der Arbeitnehmer berufsunfähig wird?
Ist im Vertrag eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit enthalten, trägt die Versicherung Ihre Beiträge für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Andernfalls wird der Vertrag ruhend gestellt. Ist m Vertrag eine Zahlung im Invaliditätsfall vereinbart, zahlt die Versicherung die vereinbarte Leistung aus.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?
Der Arbeitnehmer nimmt den Vertrag mit. Der neue Arbeitgeber kann den Vertrag fortführen. Sollte der neue Arbeitgeber dies nicht gestatten, kann der Arbeitnehmer das Guthaben zum Versicherer des neuen Arbeitgebers übertragen und weitersparen. Die gesetzliche Förderung und mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss bleiben erhalten.

Kann der neue Arbeitgeber die Betriebsrente ablehnen?
Nein, alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Betriebsrente (Fortführung oder Übertragung) und auf den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Die Beiträge werden beim Versicherer verwaltet und sind daher von einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht betroffen.

Was passiert bei Insolvenz des Versicherers?
Viele Versorgungsträger sind Mitglieder im Sicherungsfonds Protektor, der bei einer Insolvenz Zahlung leistet. Dies gilt aber nicht für alle Versorgungsträger und ist m Einzelfall zu prüfen.

Kann ich die Betriebsrente kündigen?
In vielen Verträgen ist festgehalten, dass der Vertrag auf beitragsfrei gestellt wird und die Auszahlung weiterhin frühestens mit Eintritt in das Rentenalter erfolgt. Die Kündigung ist in gewissen Ausnahmefällen aber möglich. Voraussetzung ist, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht und der Arbeitgeber mit der Kündigung und Auflösung der Entgeltumwandlung einverstanden ist.

Was bedeutet Abfindungsverbot?
§ 3 Abs. 1 BetrAVG verbietet grundsätzlich die Abfindung unverfallbarer Anwartschaften im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Abfindung laufender Betriebsrenten. Kleinstanwartschaften bzw. Minirenten können dagegen abgefunden werden soweit sie bei monatlichen Renten 1 % der monatlichen Bezugsgröße und bei Kapitalbeträgen bis 120 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen.

Was passiert bei Tod vor Rentenbeginn oder nach Rentenbeginn?
Je nach Vertragskonstellation erhält der Ehepartner, ein benannter Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder eine Leistung. Häufig werden im Todesfall nach Rentenbeginn sogenannte Rentengarantiezeiten vereinbart. Die Rentenleistung wird in solchen Fällen solange weitergezahlt, wie dies vertraglich vereinbart ist. Die Leistungen für Hinterbliebene sind je nach Versicherer und Tarif sehr unterschiedlich geregelt

Wird die Betriebsrente auf die gesetzliche Rente angerechnet?
Eine Anrechnung erfolgt nicht, sofern keine Grundsicherung bezogen wird.

Was ist, wenn Grundsicherung bezogen wird?
Mindestens 100,00 EURO der Betriebsrente bleiben vollständig unberücksichtigt, darüber hinaus sind bis zu einem bestimmten Höchstsatz 30 Prozent anrechnungsfrei.

Was passiert bei einer Privatinsolvenz?
In der Ansparphase besteht Pfändungsschutz und auf den Wert der Betriebsrente darf nicht zugegriffen werden.

Wann wird die Betriebsrente ausgezahlt?
Die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt mit Eintritt in die gesetzliche Rente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, wenn Sie einen gesetzlichen Rentenbescheid vorlegen.

Wie wird die Betriebsrente ausgezahlt?
Der Arbeitnehmer erhält eine lebenslange Rente. Sofern auch eine Kapitalauszahlung vereinbart ist, kann der Arbeitnehmer zum Rentenbeginn die Option nutzen. Auch eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich.

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?
Die betriebliche Altersversorgung kann in zwei Phasen eingeteilt werden. In der Sparphase ist der Beitrag, unabhängig ob über Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanziert, von der Lohnsteuer befreit. In der Auszahlungsphase werden die Betriebsrente der Einkommenssteuer unterworfen. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Rentenphase. In der Regel ist die Steuerbelastung im Rentenalter allerdings geringer.

Wie erfolgt die Erhebung der Sozialversicherungsabgaben?
Auch hierzu ist in zwei Phasen zu unterscheiden. Die betriebliche Altersversorgung kann in zwei Phasen eingeteilt werden. In der Sparphase ist der Beitrag, unabhängig ob über Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanziert, von der Sozialversicherung befreit. Der Arbeitnehmer spart Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. In der Auszahlungsphase fallen dagegen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen. Der Arbeitnehmer zahlt in der Rentenphase sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag. Als Ausgleich hat der Gesetzgeber einen Freibetrag geschaffen. Bis zur Höhe des Freibetrags ist die Auszahlung komplett von der Krankenversicherung befreit (in 2024 mtl. 176,75 EUR oder 21.210 EUR bei Kapitalauszahlung).

Wie erfolgt die Erhebung der Sozialversicherungsabgaben bei privat versicherten?
Krankenversicherungsbeiträge sind zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ist der Arbeitnehmer privat krankenversichert, sind die Leistungen aus der Betriebsrente nicht gesondert beitragspflichtig.

 

Viele Fragen können trotz dieser ersten Hilfestellung nicht abschließend und ohne Einzelfallprüfung beantwortet werden. Gerne unterstützen wir die Personalabteilung und und begleiten Sie bei der Beratung Ihrer Mitarbeiter.

Sprechen Sie uns an. Unseren Service erreichen Sie unter Tel.: 0441-3404910 oder per E-Mail an winter@status-beratung.de

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