Was ist das AZUBI-Paket?
Als Auszubildende/r ist die Rente noch weit weg. Gerade deshalb können Sie bereits heute mit einem geringen Einsatz eine große Leistung für später aufbauen. Die Bünting-DirektRente ist eine betriebliche Altersvorsorge für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bünting-Gruppe. Ihre Betriebsrente erhalten Sie später zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
Erhalte ich eine Unterstützung von Bünting?
Ja! Neben einer Sozialversicherungsersparnis beteiligt sich vor allem Bünting gleich zweifach. Für alle, die mit einem eigenen Einsatz von monatlich 20 Euro für die Rente sparen, beteiligt sich Bünting mit einen Altersvorsorgebetrag (AVB) und 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Ihre eigene Berechnung finden Sie auf der nächsten Seite.
Und nach der Ausbildung?
Bleiben Sie bei Bünting geht´s einfach weiter. Wechseln Sie nach der Ausbildung den Arbeitgeber nehmen Sie Ihren Vertrag mit. Ihr neuer Arbeitgeber übernimmt den Vertrag oder Sie lassen Ihr Guthaben zum Versicherer des neuen Arbeitgebers übertragen und sparen ganz normal weiter. Die gesetzliche Förderung und mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss bleiben natürlich erhalten.
Kann ich den Beitrag verändern oder stoppen?
Ja, Sie können den Beitrag jederzeit ohne Angabe von Gründen verändern oder ruhenlassen. Gleiches gilt bei bei längerer Krankheit. Auch in diesem Fall wird der Beitrag ausgesetzt.
Wann bekomme ich meine Betriebsrente?
Ab dem 67. Lebensjahr, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, wenn Sie einen gesetzlichen Rentenbescheid vorlegen. Sie wählen zum Rentenbeginn zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung. Auch eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich – denn schließlich wird für das Alter und nicht für andere Ausgaben gespart.
Was ist das Status Portal zur Bünting-DirektRente?
Sie erhalten einen eigenen Zugang zu Ihrem Status Portal. Im Portal haben wir alle Unterlagen und weitere Informationen für Sie bereitgestellt. Nutzen Sie den QR-Code und Sie erhalten automatisch Ihre Zugangsdaten per E-Mail.
Was ist die Entgeltumwandlungsvereinbarung?
Das AZUBI-Paket gibt es nicht einfach so ohne Vereinbarung. Da müssen Sie schon zustimmen. Dies erfolgt mit Unterzeichnung der Entgeltumwandlungsvereinbarung. Hier wird geregelt, wie hoch der Zuschuss von Bünting ausfällt, welche Zusage Sie erhalten und wie die Regelungen zur Bünting-DirektRente sind. Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie uns jederzeit an.